„Wir sind alle die Ulm 5“

Die Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim, Gebäude hinter Stacheldrahtzaun (Foto: Ute Friesen auf Pixabay)
Die Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim, Ort des Prozesses gegen die „Ulm 5“ (Foto: Ute Friesen auf Pixabay)
Für manche sind die „Ulm 5“ Staatsfeinde, aufgrund ihrer Aktion gegen ein israelisches Rüstungsunternehmen. Bei einem Podium in Stuttgart sprechen Rechtsanwält*innen und Mütter der Angeklagten über den Prozess und Deutschlands Staatsräson.

Auf einen Klick: „Der Feind steht links“ // „Baby Killer“ // Zwei Mütter und viel Solidarität // Symbolort Stammheim // „Konstruktion des Monströsen“ // Nothilfe gegen einen „Genozid“ // Ein gut genutztes Privileg

Ein Text von:

„Warum die Linke nicht verbieten?“

Es drängt sich ohnehin ständig auf. Lange schon, aber ganz besonders jetzt, nach dem Wahlerfolg von Elif Eralp und der Berliner Linken. Wie Konservative und bürgerliche Medien als verlängerter Arm der Reichen, Überreichen und – let’s face it – der Rechtsextremen auf Linke und ihre Ideen für eine bessere Gesellschaft eindreschen, ist erschütternd.

Große Teile des bürgerlichen Lagers sind offenbar nur dann für demokratische Prozesse, wenn sich an grundlegenden Macht- und Profitstrukturen nicht allzu viel ändert. Und wenn keine linke Frau gewinnt. „Warum die Linke nicht verbieten?“, fragte unlängst Jaspar von Altenbockum, Redakteur der FAZ.

„Baby Killer“

Erschütternd mag für viele auch das sein, was im Kunstverein besprochen wird: der Umgang der strukturell konservativ geprägten deutschen Justiz und Sicherheitsbehörden mit den „Ulm 5“. So nennen Unterstützer*innen und Medien eine Gruppe von fünf internationalen, palästinasolidarischen Aktivist*innen, die im September 2025 in die Ulm-Niederlassung des israelischen Rüstungskonzerns Elbit Systems eindrangen. Dem Konzern wird eine entscheidende Rolle für Israels militärisches Handeln in Gaza zugeschrieben.

Sie verschafften sich Zugang zu Räumen, hinterließen Schriftzüge (darunter „Baby Killer“) und zerstörten Teile der Laboreinrichtung und IT-Infrastruktur. Sie filmten sich dabei, ließen sich widerstandslos von der Polizei festnehmen und sitzen seitdem, ungewöhnlich lang, in Untersuchungshaft, unter verschärften Bedingungen (weitgehende Isolationshaft, stark eingeschränkte Besuchszeiten und Kommunikationsmöglichkeiten mit Anwält*innen und Angehörigen).

Zwei Mütter und viel Solidarität

In Stuttgart auf dem Podium sitzen neben den Strafverteidiger*innen Benjamin Düsberg und Anna Magdalena Busl auch zwei Mütter von Angeklagten. Eine von ihnen berichtet, dass sie bei Besuchen im Gefängnis ihren Sohn während der ersten fünf Monate nur durch eine bodentiefe Glaswand habe sehen dürfen, Körperkontakt sei verboten gewesen. Später habe ihr die Justizverwaltung mitgeteilt, es habe sich um einen „Verwaltungsfehler“ gehandelt. Die andere Mutter sagt auf Englisch, sie habe ihre Tochter erst nach vier Wochen sehen dürfen, Telefonieren sei nicht möglich gewesen, vom Gefängnispersonal habe niemand Englisch gesprochen.

Beide Mütter bedanken sich für die Solidarität und Liebe, die sie überall erführen. Sich nicht allein zu fühlen, gebe viel Kraft. Eine Mutter sagt, sie sei nur eine „kleine Mama“, die jetzt notgedrungen zur Aktivistin geworden sei. „Wir sind alle die Ulm 5.“ Nicht nur psychisch ist das eine Herausforderung: 40.000 Euro hätten sich bisher an Hotel- und Reisekosten für die in Irland lebende Familie angesammelt.

Symbolort Stammheim

Was wird den fünf Aktivist*innen zur Last gelegt? Die Generalstaatsanwaltschaft wirft ihnen Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung (in Höhe von über eine Million Euro), Bildung einer kriminellen Vereinigung („Palestine Action Germany“) und die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor (aufgrund der Parole „From the River to the Sea“). Gefordert werden mehrjährige Haftstrafen, eine „antisemitische Motivation“ sei strafverschärfend zu berücksichtigen.

Der Strafprozess gegen die Gruppe läuft als Staatsschutzverfahren seit Ende April im Hochsicherheitssaal der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim. Dem Gefängnis also, wo auch die RAF-Prozesse der 1970er-Jahre stattfanden und wo Andreas Baader und Gudrun Ensslin durch Suizid starben.

Im Saal sind die Angeklagten getrennt von ihren Anwält*innen hinter Sicherheitsglas platziert, eine vertrauliche Kommunikation während der Sitzungen ist nicht möglich. Rechtsanwalt Düsberg, der einen der Angeklagten vertritt, sieht „verfahrenstechnisch verrückte Zustände“, das Gericht sei sehr feindlich eingestellt. Ein Staatsanwalt lache, berichtet eine Mutter, wenn von toten Kindern in Gaza die Rede ist.

„Konstruktion des Monströsen“

Stammheim ist einer der symbolträchtigsten Orte der deutschen Justizgeschichte. Die Einordnung als Staatsschutzsache und der dadurch bedingte Verhandlungsort Stammheim passt zu dem, was Kunstverein-Co-Direktor Hans D. Christ, der den Abend zusammen mit der Wissenschaftlerin Aino Korvensyrjä moderiert, als „Konstruktion des Monströsen“ beschreibt, die im Umgang mit den „Ulm 5“ zu beobachten sei.

Christ sieht bei ihrer Behandlung auf staatlicher Seite eine Tendenz zum Autoritären, ähnlich wie bei der Repression von Klimaaktivist*innen. Düsberg spricht von „Dämonisierung“, die englischsprachige Mutter einer Angeklagten von „abnormality“. Was den Angeklagten widerfahre, sei „undemocratic in a democratic state“. Das Wort „Schauprozess“ fällt, Parallelen zu Prozessen in Russland werden gezogen. Angesichts dieser Eindrücke verwundert es nicht, dass Michèle Winklers Text für Analyse & Kritik über den Prozess mit „Staatsfeinde Nummer 1 bis 5“ betitelt ist.

Nothilfe gegen einen „Genozid“

Das unverhältnismäßig harte Vorgehen gegen die Aktivist*innen lässt sich wohl auch mit Deutschlands offiziellem Selbstverständnis im Spiegel seiner Beziehung zu Israel erklären, Stichwort „Staatsräson“. Rechtsanwalt Düsberg sagt, diese werde von den Angeklagten nicht nur in materieller, sondern auch in ideologischer Hinsicht angegriffen.

Die Tat und ihre Hintergründe erzählten etwas: Sie brächen das Bild von Deutschland als moralisch geleitetem Akteur der Weltpolitik, leiste Deutschland doch Beihilfe zu einem „Genozid“. Für Rechtsanwältin Anna Magdalena Busl zeigt sich hier die „Perversität“ der deutschen Staatsräson, moralische Lehren aus der Weltgeschichte würden ignoriert.

Der Begriff „Genozid“ wird an diesem Abend für das, was das Netanyahu-Israel in Gaza anrichtet, wie selbstverständlich benutzt. Er fällt einige Male, widerspruchslos. Das mag bei einer solidarisch angelegten Veranstaltung wie dieser wenig überraschen – von der Gegenseite sitzt schließlich niemand auf der Bühne –, ist angesichts des großen und dem Augenschein nach eher bunt gemischten Publikums aber bemerkenswert.

Vielleicht ist der ausbleibende Widerspruch ein Zeichen dafür, dass es in der deutschen Öffentlichkeit, abseits medialen Relativierens und Verschweigens, zunehmend unstrittiger wird, dass Israels gegenwärtige Gaza-Politik genozidale Züge trägt.

Das in Deutschland viel beschworene „Nie wieder!“, heißt es auf dem Podium, sei ein universeller Anspruch, an dem sich auch Israel messen lassen müsse. Düsberg setzt auf das juristische Konzept der Nothilfe, nach der die Angeklagten gehandelt hätten (gegen einen „Genozid“) und will vor Gericht erreichen, dass das Konzept auch auf der Makro-Ebene (gegenüber Staaten) Anwendung findet.

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Insgesamt dürfte die Veranstaltung nicht dazu beigetragen haben, das Vertrauen in die deutsche Justiz zu stärken. Vor allem dann nicht, wenn Bereiche berührt werden, die mit Deutschlands Verhältnis zu Israel zusammenhängen. Die Staatsräson wirft einen kalten Schatten, gerade dann, wenn er auf Linke fällt. Es bleibt zu hoffen, dass das, was den Aktivist*innen der „Ulm 5“ widerfährt, politisch aufgearbeitet wird. Mit der Urteilsverkündung ist Anfang 2027 zu rechnen.

Es ist gut, dass der Württembergische Kunstverein, wie Co-Direktorin Iris Dressler abschließend sagt, als weiße Institution sein Privileg genutzt hat, solch einen Abend auszurichten. Andere Einrichtungen könnten das, im gegenwärtigen politischen Klima, nicht mehr. ◆

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